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Hinweis melden
Sicher, zuverlässig, anonym!

Das Ziel des Gesetzes ist es, einen umfassenden Schutz von Whistleblowern sicherzustellen. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das am 31. Mai 2023 verabschiedet wurde und am 2. Juli 2023 in Kraft trat.

Es soll Hinweisgeber, die auf Missstände aufmerksam machen, effektiver schützen. 

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Wer kann einen Hinweis melden?

Der Bereich der Personen, der nach dem HinSchG geschützt ist, ist weit gefasst und umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (hinweisgebende Personen), insbesondere: Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter, Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien.

Was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben. Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihre Meldung ernst genommen wird und dass Sie vor Repressalien geschützt sind.

Was muss ich beachten?

Es ist wichtig, dass Sie das Gesetz verantwortungsbewusst nutzen und nur dann Meldungen machen, wenn Sie glauben, dass es einen tatsächlichen Verstoß gibt. Andernfalls könnten Sie sich strafbar machen oder disziplinarische Maßnahmen riskieren.

Was kann ich melden?

Das Gesetz ist nur bei potenziellen Verstößen anzuwenden, die sich auf den Arbeitgeber oder berufliche Kontakte des Hinweisgebers beziehen. Das soll für Hinweisgeber klarstellen, dass andere Verstöße (z.B. Beschwerden über mangelhafte Leistungen) nicht relevant für die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind.

Hinweis melden

Melden sie ihren Hinweis auf der Plattform unseres Partners "Trusty Report"

Weitere Informationen

Die beschriebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Weitere Informationen finden Sie u.a. unter :

Gesetze im Internet:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

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